Diagrammscheiben zur Lenkzeitüberwachung

Das Herzstück der Fahrerüberwachung ist die Verordnung VO (EG) 561/2006. Darin sind die Lenk- und Ruhezeiten für alle Mitgliedsländer der EU geregelt:

· Lenkzeit: bis 4,5 Stunden, dann 45 Minuten Pause oder innerhalb von 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Pause von
mindestens 30 Minuten.

· Höchstlenkzeit: zwei Mal in der Woche zehn Stunden, an den anderen Tagen höchstens neun
Stunden.



· Ruhezeit:
- bei einem Bus-Pilot:
Der Fahrer muss innerhalb von 24 Stunden mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit einlegen. Die Ruhezeit kann bis zu dreimal pro Woche auf neun Studen verkürzt werden
- bei zwei Bus-Piloten:
Sie müssen innerhalb von 30 Stunden ab Arbeitsantritt eine Ruhezeit von mindestens neun Stunden einlegen.

· Ruhetag:
- muss nach spätestens 6 Tagen Fahrtätigkeit eingelegt werden. Bei Fahrten ins Ausland gibt es bestimme Ausnahmen, die eine Ausweitung auf zwölf Tage Fahrtätigkeit zulässt.

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten anhand des Fahrtenschreibers bzw. der Fahrerkarte.