Busfahrer sind nicht nur Ansprechpartner, die kompetent Auskunft erteilen, sie sind vor allem Lotsen im Straßenverkehr. Bestens ausgebildet, langjährig erfahren und in Stresssituationen erprobt, behalten sie den Überblick, damit die Reise von Anfang bis Ende zum entspannten Erlebnis wird.

Es gibt eine ganze Reihe von Voraussetzungen, um den Beruf eines Bus-Piloten ausüben zu dürfen: Neben dem eigentlichen Omnibus-Führerschein braucht ein Buschauffeur einen speziellen Personenbeförderungsschein (auf jeweils fünf Jahre befristet). Außerdem muss die gesundheitliche Eignung des künftigen Fahrers attestiert werden.
Ab dem 50. Lebensjahr müssen sich Busfahrer sogar alle fünf Jahre einer eingehenden
medizinischen Untersuchung hinsichtlich Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit,
Belastbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit unterziehen.

Das Herzstück der Fahrerüberwachung ist die Verordnung VO (EG) 561/2006. Darin sind die Lenk- und Ruhezeiten für alle Mitgliedsländer der EU geregelt. Für Busfahrer gilt generell ein absolutes Alkoholverbot. Auch der Genuss sonstiger, »die Tätigkeit beeinträchtigender Mittel« ist untersagt.

Viele Fahrer absolvieren dabei zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften freiwillige Fahrertrainings - ein nicht unbeträchtlicher finanzieller Aufwand für Busunternehmen.
Damit soll auch dokumentiert werden, dass die "wertvollste Fracht", die befördert werden kann, dem Unternehmer am Herzen liegt.

Verantwortungsbewusst sind auch die vom Gesetzgeber vorgegebenen Sozialvorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Auch sie sorgen dafür, dass die Fahrer sicher unterwegs sind, garantieren sie doch ausreichend Ruhe und Schlaf zwischen den einzelnen Reisezielen. Lehnen Sie sich entspannt zurück, andere arbeiten für Sie!