Wer mit dem Bus reist, ist in bester Gesellschaft: Jährlich sind rund 80 Millionen Deutsche mit rund 50.000 Bussen unterwegs. Von diesen 80 Millionen wählen 6,5 Millionen Bundesbürger für ihre große Urlaubreise den Bus als Verkehrsmittel. Nach der Statistik ist diese so genannte Haupturlaubsreise eine Fahrt von fünf Tagen und mehr. Nach Pkw und Flugzeug ist damit der Bus das wichtigste Verkehrsmittel für Urlauber. Die beliebtesten Reiseziele sind Italien, Österreich und Deutschland. Immerhin 28,5 Prozent aller Busreisen führen zu Zielen zwischen Flensburg und Füssen.
Sicherheit fährt mit
Busse müssen nicht nur ein Mal pro Jahr zur Hauptuntersuchung, sondern auch zu einer umfassenden Sicherheitsprüfung, die in den ersten 12 Monaten nach der Zulassung einmal und im zweiten sowie dritten Zulassungsjahr halbjährlich stattfindet Ab dem vierten Zulassungsjahr muss die Sicherheitsprüfung sogar alle drei Monate durchgeführt werden. Hinzu kommt eine jährliche Extrakontrolle der Bremssysteme.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen ist seit dem 1. Oktober 1991 in allen zugelassenen Bussen ABS (Anti-Blockier-System) Pflicht. Auch ASR (Antriebs-Schlupf-Regelung) und eine dritte verschleißfreie Bremse (Retarder) gehören mittlerweile zur Standardausstattung. Die elektronisch geregelte Bremse (EBS) hält darüber hinaus als Option Einzug in den Bus. Seit dem 1. Januar 1994 sind in allen Bussen Tempobegrenzer gesetzlich vorgeschrieben. Diese riegeln bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h automatisch den Motor ab.
Sicher ist sicher - ausgereifte Technik für die Fahrgäste
Die Technik dient dem Menschen. Das zeigt sich in der hervorragenden Sicherheitsbilanz des Busses. Die Omnibushersteller wissen um ihre Verantwortung und bringen die neueste verfügbare Sicherheitstechnik schnellstmöglich zur Serienreife, wann immer dies machbar und wirtschaftlich vertretbar ist.
Moderne Reisebusse zeichnen sich heute durch eine deutliche Verbesserung der Steifigkeit der Fahrgastzelle und damit der Überrollstabilität aus. Zur Standardausrüstung zählen inzwischen auch zahlreiche elektronische Sicherheitskomponenten wie Anti-Blockier-Systeme (ABS), Antriebs-Schlupf-Regelungen (ASR) und zunehmend auch der Einsatz der elektronischen Fahrdynamik-Regelung (ESP). Diese Systeme helfen, kritische Fahrmanöver innerhalb physikalischer Grenzen zu meistern und unterstützen den Fahrer deshalb besonders in sonst kaum beherrschbaren Verkehrssituationen. An weiteren innovativen Fahrerassistenz- und Warnsystemen, wie den so genannten "Spurassistenten", Abstandsregeltempomaten oder Nachtsichtgeräten wird intensiv gearbeitet und deren technisch zuverlässige Umsetzung forciert. Auch ihr Einsatz wird die Sicherheit des Busses weiter voranbringen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb müssen Busse jedes Jahr zur Hauptuntersuchung und werden im Rahmen der Sicherheitsprüfung technisch überprüft. Die Omnibushersteller und -betreiber setzen alles daran, dass der Bus auch in Zukunft das sicherste Verkehrsmittel bleibt. Alles, was das Fahren sicherer macht - der Bus hat's.
Der Omnibus - soviel ist sicher
Sicherheit hat einen Namen: Omnibus! Der Omnibus ist nur an 1,6 Prozent aller Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden beteiligt, das heißt: seltener als alle übrigen Verkehrsmittel im Straßenverkehr.
Die in Deutschland zugelassenen Busse verfügen zudem über einen sehr hohen sicherheitstechnischen Standard. Kein anderes Land in Europa weist eine so hohe Kontrolldichte und -häufigkeit auf wie Deutschland. Hänschen’s Reisedienst schult seine Fahrer darüber hinaus auf freiwilliger Basis in Seminaren und Fahrsicherheitstrainings.
Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, ist deshalb wesentlich geringer als bei allen anderen Verkehrsmitteln. Sie können also gelassen reisen, denn eines ist sicher: der Omnibus.
Der Fahrgast
Auch Busreisende sollten an ihre Sicherheit denken. Dazu gehört in erster Linie, dass sie den Sicherheitsgurt anlegen. Denn seit dem 1. Oktober 1999 müssen alle erstmals für den Verkehr zugelassenen Reisebusse an allen Plätzen mit Gurten ausgerüstet sein. Die Fahrgastsitze sind dazu in der Regel mit so genannten Becken- oder Zwei-Punkt-Gurten versehen. Dabei müssen alle Zubehörteile, die einem Sitzplatz vorgebaut werden können (Podestküchen, Abschrankungen, Tische usw.) eine definierte Energieaufnahme vorweisen - oder die entsprechenden Sitze sind mit einem Drei-Punkt-Gurt ausgerüstet. Für Chauffeur und Reiseleiter sind in aller Regel Drei-Punkt-Gurte vorgesehen.
Trotz der Gurtpflicht dürfen sich Busgäste während der Fahrt abschnallen, um sich im Bus zu bewegen. Zum Beispiel kann man sich beim Reiseleiter oder Fahrer ein Getränk holen, die Toilette benutzen usw. Einige Gäste wollen auch nur einfach die Plätze tauschen.
Quellen:
1) „Alé“ – das frische Bordmagazin
2) Broschüre „Busse verbinden – Allianz pro Bus“

