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Service
Ihre Buchung von A - Z
Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung einen Sicherungsschein.
Laut §§651 k BGB sind Reiseveranstalter seit 1994 verpflichtet Sicherungsscheine auszuhändigen.
Der Sicherungsschein wird von der tourVERS Touristik Versicherungs-Service GmbH ausgestellt. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Hänschen’s Reisedienst oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen garantiert die tourVERS dem Kunden:
- die Rückerstattung des vollen Reisepreises, soweit Reiseleistungen ausfallen und
- die Rückerstattung der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise
Der Sicherungsschein ist nicht zu verwechseln mit der Reiseversicherung, die grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten ist.
