Bei Mehrtagesfahrten erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung einen Sicherungsschein.

Laut §§651 k BGB sind Reiseveranstalter seit 1994 verpflichtet Sicherungsscheine auszuhändigen.

Der Sicherungsschein wird von der tourVERS Touristik Versicherungs-Service GmbH ausgestellt. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Hänschen’s Reisedienst oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen garantiert die tourVERS dem Kunden:

- die Rückerstattung des vollen Reisepreises, soweit Reiseleistungen ausfallen und

- die Rückerstattung der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise


Der Sicherungsschein ist nicht zu verwechseln mit der Reiseversicherung, die grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten ist.