Das Herzstück der Fahrerüberwachung ist die Verordnung VO (EG) 561/2006. Darin sind die Lenk- und Ruhezeiten für alle Mitgliedsländer der EU geregelt:
· Lenkzeit: bis 4,5 Stunden, dann 45 Minuten Pause oder innerhalb von 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer Pause von mindestens 30 Minuten.
· Höchstlenkzeit: zwei Mal in der Woche zehn Stunden, an den anderen Tagen höchstens neun Stunden.
· Ruhezeit: - bei einem Bus-Pilot: Der Fahrer muss innerhalb von 24 Stunden mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit einlegen. Die Ruhezeit kann bis zu dreimal pro Woche auf neun Studen verkürzt werden - bei zwei Bus-Piloten: Sie müssen innerhalb von 30 Stunden ab Arbeitsantritt eine Ruhezeit von mindestens neun Stunden einlegen.
· Ruhetag: - muss nach spätestens 6 Tagen Fahrtätigkeit eingelegt werden. Bei Fahrten ins Ausland gibt es bestimme Ausnahmen, die eine Ausweitung auf zwölf Tage Fahrtätigkeit zulässt.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten anhand des Fahrtenschreibers bzw. der Fahrerkarte.
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Diagrammscheiben zur Lenkzeitüberwachung
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