Stornierung durch den Reisegast

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter laut folgenden Rücktrittsbedingungen Ersatz verlangen:

Die mit uns vereinbarte Abfahrtszeit bedeutet, dass der Reisende zu diesem Zeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort ist. Zeitliche Änderungen werden vom Reiseveranstalter bis einen Tag vor Fahrtbeginn mitgeteilt. Wird die Anmeldung durch den Gast vor Reisebeginn zurückgenommen, müssen wir folgende Reisekostenanteile einfordern.

Stornokosten bei Rücktritt:
bis 4 Wochen vor Reisebeginn
5 % des Gesamtreisepreises
bis 3 Wochen vor Reisebeginn 30% des Gesamtreisepreises
bis 2 Wochen vor Reisebeginn 40% des Gesamtreisepreises
bis 1 Woche vor Reisebeginn und danach 80% des Gesamtreisepreises.

Bei Nichtantritt der Reise verfällt der Reisepreis.

Bei kombinierten Bus-Schiff-Reisen oder Bus-Flug-Reisen gelten mitunter abweichende Stornokostenregelungen, die Sie dann der jeweiligen Reiseausschreibung entnehmen können. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Zur umfassenden persönlichen Absicherung informieren wir Sie gern über die Leistungen weiterer Versicherungen, wie:
– RundumSorglospaket für Busreisen
– Einzel-Soforthilfe-Versicherung
– Einzelversicherungen wie Reise-Gepäck-, Reise-Unfall-,
– Reise- Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung und mehr.

Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Bis zum Reisebeginn kann der Gast sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen (außer bei kombinierten Bus-Flug-Reisen). Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Gast die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Für jede Änderung oder Umbuchung stellen wir Ihnen ein Bearbeitungsentgeld in Höhe von € 15,– in Rechnung.


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